Mengenrechner für Verkaufsverpackungen
Hier müssen als Materialfraktion Verpackungen aus farblosem oder buntem Glas gemeldet werden. Beispiele sind vor allem Einwegflaschen aus der Lebensmittelindustrie oder der Pharmazie. Wichtig: Bepfandete Einwegglas Flaschen werden über ein Pfandsystem durch den Handel erfasst.
Unter PPK versteht man Verpackungen aus Papier/Pappe/Karton. Häufige Verpackungsarten sind Verkaufsverpackungen wie Faltschachteln, Versandkartonagen, Papiertüten oder Packpapiere. Man findet sie in allen Branchen. Am Ende ihres Lebensweges werden PPK-Verpackungen einer stofflichen Wiederverwertung (Altpapier-Recycling) zugeführt.
Eisenmetalle sind allgemein Metalllegierungen, die mehr als 50% Eisenmetall enthalten. Verpackungen, die zu mehr als 95% aus Eisenmetall bestehen, müssen dieser Kategorie zugeordnet werden. Eisenmetall wird im Verpackungsbereich, z. B. zur Verpackung von Lebensmitteln, Getränken, Aerosolen, Farben und Lacken verwendet. Eisenmetall ist zu 100 Prozent recycelbar – ohne Minderung der Qualität.
Unter Aluminium versteht man allgemein Metalllegierungen, die mehr als 50% Aluminium enthalten. Besteht eine Verpackung zu mehr als 95% aus Aluminium muss sie dieser Kategorie zugeordnet werden. Es wird vor allem als Verpackung von empfindlichen Lebensmitteln, Getränken und Pharmazeutika angewandt. Beispiele hierfür sind: Deckel von Konserven, Tuben aber auch Deckel von Lebensmitteln wie Milchprodukten.
Kunststoff wird sehr häufig als Verkaufsverpackung im Handel verwendet, beispielsweise in Form von Flaschen, Dosen, Plastiktüten, Folien, Blister oder auch Tiegel. Es gibt verschiedene Kunststoffarten wie z.B. PE, PET, PP und PS.
i Getränkekartonverpackungen
Eine Getränkekartonverpackung enthält als Füllgut Getränke (wie z.B. Milch oder Saft) gem. §3 Abs. 5 VerpackG. Fließfähige Nahrungsmittel, wie z.B. passierte Tomaten sind hiervon nicht erfasst. Es handelt sich um eine Verbundverpackung gem. § 3 Abs. 5 VerpackG mit dem Trägermaterial Karton.
i Sonstige Verbundverpackungen
Unter sonstige Verbundverpackungen sind händisch nicht trennbare Materialkombinationen zu verstehen, bei denen keine der Komponente mehr als 95% Gewichtsanteil hat und die keine Getränkekartonverbunde sind. Beispielweise kunststoffbeschichtete Kartonverpackungen, Arzneimittelblister, Folienbeutel für Instantprodukte oder Kaffeevakuumverpackungen.
Sonstiges Material sind unter anderem z.B. Naturmaterialien wie Holz und Kork sowie Stoff, Porzellan, Steingut und sonstige Metalle, die nicht Eisen oder Aluminium sind.
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